Wer unterzeichnen will, sollte dies bis zum 19.08.2009 tun
Link: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen vom 05.06.2009
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Begründung
Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder,
der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im
baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und
Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen
Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und
verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die
Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen
der Politik.
"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles
Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner
Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").
Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges
Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte
2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der
Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen,
auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein
erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft.
Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden.
Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können
demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion
zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen
zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und
Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich
gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der
Medienkompetenz zu unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in
diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.
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