23. August 2016

Versicherungsschutz und Flugbeschränkungen für Drohnen (Multicopter)

Da ich mir neuerdings eine DJI Phantom 3 Advanced zugelegt habe, möchte ich kurz ein paar Infos zum Betrieb von Drohnen notieren. Dieser Blogeintrag ist rein informativ, keine Gewähr und vermutlich auch nicht vollständig! Ich beziehe mich speziell auf eine Phantom 3 für den privaten Hobbygebrauch (Flugmodell).

Wo darf ich fliegen?

Die Deutsche Flugsicherung schreibt hierzu:
"Für Aufstiege von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsysteme ist, abhängig vom Aufstiegsort, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich."


Der Luftraum ist unterteilt in Kontrollzonen.

 

Quelle: Philipp Fischer / Wikipedia

Grundsätzlich darf man mit der Drohne im unkontrollierten Luftraum (Luftraumklasse G) fliegen, dieser endet spätestens in 2500f (762m) und sollte für unsere Drohne keine wirkliche Einschränkung sein. Problematischer wird es allerdings, wenn man sich in Flughafennähe aufhält. Um einen Flughafen herum erstreckt sich die Kontrollzone D. In diesem Bereich ist, wie oben beschrieben, eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen.

Die DFS erteilt allerdings generell die Freigabe für die 16 Kontrollzonen, wenn
  • Mindestabstand zur Flughafenbegrenzung (Umzäunung) 1,5km beträgt
  • Nur in Sichtweite, ohne Hilfsmittel (Brille ist erlaubt) geflogen wird
  • Fluggewicht maximal 5kg
  • Flughöhe maximal 30m
Um konkret zu erfahren, wo welche Zone ist, muss man sich die entsprechenden ICAO-Karten (International Civil Aviation Organization) besorgen. Die DFS bietet den Zugang nach einmaliger Registrierung kostenlos an. Hierzu geht man auf die www.dfs.de, über SERVICES -> AIS-Portal gelangt man zur Anmeldung/Registrierung. Die Karten sind dann unter Flugvorbreitung -> VFReBULLTIN einsehbar, sobald man den Kartenausschnitt auf ICAO umgestellt hat.

Beispiel hier vom Flughafen München:

Quelle: www.dfs.de | AIS-Portal

Luftraumklasse D ist das rosa-Feld.

Quelle: www.dfs.de | AIS-Portal
 D 3500|GND bedeutet in diesem Fall, dass die Luftraumklasse D vom Boden (GND) bis hinauf auf 3500f (1066,8m) geht.

Versicherungspflicht

//Update 11.10.2017
Mittlerweile hat sich etwas getan. Die Privathaftpflichtversicherung der ERGO beinhaltet nun auch Flugmodelle und Drohnen bis 5kg zu Freizeit- und Sportzwecken:

Quelle: ERGO.de - 11.10.2017


Allgemein gilt, dass laut § 33 Abs. 1 LuftVG der Halter eines Luftfahrzeugs für eventuelle Schäden haften muss. Aus § 43 Abs. 2 LuftVG ergibt sich zudem, dass jeder Halter eine Haftpflichtversicherung haben muss die für eventuell enstehende Schäden haftet. Ohne diese darf somit nicht geflogen werden, da keine Versicherungsschutz besteht.
Interessant ist zudem, dass auf diese Versicherungspflicht viel zu wenig durch die Händler hingewiesen wird. Christoph Engel sieht dies in seinem Kommentar kritisch:
"wenn dem Kunden ein Umstand verschwiegen wird, der seine Kaufentscheidung erheblich beeinflussen kann. Da die für den Modellflieger obligatorische Haftpflichtversicherung natürlich mit Folgekosten verbunden ist"

Haftpflichtversicherung durch Vereinsmitgliedschaft

Der meiner Meinung nach einfachste Weg sich abzusichern ist die Mitgliedschaft in einem Verein. Die Mitgliedschaft beinhaltet auch den geforderten Versicherungsschutz.

Neue Drohnenpiloten sollten, wenn möglich noch vor Erhalt der Drohne, eine kostenlose 3-monatige Probemitgliedschaft abschließen um von Anfang an versichert zu sein. Hier eine kleine Tabelle mit den notwendigen Links:



DMFV MFSD
Mitgliedsbeitrag 42,00 € 44,00 €
Probemitgliedschaft Ja, 3 Monate Ja, 3 Monate
Link DMFV - Probemitgliedschaft MFSD - Probemitgliedschaft
Deckungssumme 2.000.000,00 € 1.500.000,00 €
Geltungsbereich Europa weltweit, ohne USA und Kanada
Link Versicherung DMFV - Versicherungsschutz MFSD - Versicherungsbedingungen

 

Privathaftpflichtversicherung 

Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Flugmodelle aus.
Die Huk24 beinhaltet zwar Flugmodelle, allerdings nur, wenn diese nicht schwerer als 5kg sind und "weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden".

Ich habe bisher keine Haftpflichtversicherung gefunden, bei der eine Drohne automatisch mitversichert ist. Meist finden sich ausschlussklauseln, wonach versicherungspflichtige Drohne ausgeschlossen sind. Als Beispiel hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen (Stand:  AHB 04/12  BBR 02/14) der GOTHAER - private Haftpflichtversicherung:
Versichert ist
g) Luftfahrzeuge (z. B. Flugmodelle, unbemannte Ballone, Spiel- und Sportlenkdrachen), die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Mitversichert sind hierbei sogenannte Mini-Hubschrauber und -Flugzeuge als elektromotorisierte Spielgeräte mit einem Einzelgewicht bis maximal 50 Gramm.
Die R+V Versicherung hat mir dies auch bestätigt und bietet stattdessen eine separate Haftpflichtversicherung an. Die Beiträge richten sich nach Antrieb und Gewicht der Drohne. Allerdings beginnt der Beitrag für 1.000.000€ Deckungssumme bereits bei 81€ und ist somit im Verhältnis zu einer Mitgliedschaft in einem Modellflugverein unrentabel.


Weitere Links:

Flugmodell-UAS-Infoblatt (PDF)
BMVI-Info zur Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (PDF)
NfL 1-681-16 (PDF) (Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach § 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle )

1 Kommentar:

abrahamjaeger hat gesagt…

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